Unsere Unterstützung

Ihre Kanzlei für Lizenzsteuerrecht

Das Lizenzsteuerrecht regelt die Nutzung und Vergütung von geistigem Eigentum. In Deutschland unterliegen Lizenzgebühren der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, je nachdem, ob der Empfänger eine natürliche Person oder eine juristische Person ist. Die steuerliche Behandlung von Lizenzgebühren hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Art des geistigen Eigentums, des Vertrags zwischen den Parteien und der Art der Zahlung, wie zum Beispiel einer Einmalzahlung oder wiederkehrenden Zahlungen.

Ihre Vorteile

Wir unterstützen Sie bei folgenden Themen

01.

Beratung zu Lizenzverträgen für Software, Patente und Marken

02.

Optimierung von Lizenzgebühren und -strategien

03.

Vertretung in Lizenzstreitigkeiten

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Wir freuen uns auf Sie!

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